
Verhaltenskodex der Franke GmbH
Integrität, Respekt, Fairness – diese Werte sind im Franke-Verhaltenskodex verbindlich niedergelegt. Das von der Geschäftsleitung beschlossene Regelwerk bildet den Kernbestand der Unternehmenskultur der Franke GmbH.
Verhaltenskodex
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1. Präambel
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich diesem Verhaltenscodex verpflichtet. Er legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das unternehmerische Handeln der Franke GmbH bestimmen. Grundsatz der Unternehmensleitung ist die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das sich auf Integrität, Respekt und faires Verhalten gründet. Eine streng gesetzes- und grundsatztreue Geschäftspolitik dient den langfristigen Unternehmensinteressen.
Dieser Verhaltenskodex wurde von der Geschäftsführung der Franke GmbH beschlossen und mit der Geschäftsleitung sowie mit dem Betriebsrat abgestimmt. Die Regeln, die in diesem Verhaltenskodex enthalten sind, bilden einen Kernbestand der Unternehmenskultur der Franke GmbH. Die einheitliche Einhaltung dieser Prinzipien ist unverzichtbar. Hierfür ist jeder Mitarbeiter verantwortlich.
2. Einhaltung von Gesetzen
Die Franke GmbH handelt ökonomisch, sozial und umweltbewusst. In allen geschäftlichen Entscheidungen und Handlungen beachtet sie die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen im In- und Ausland.
Integrität und Aufrichtigkeit sind Grundwerte des Unternehmens und sorgen für einen fairen Wettbewerb. Die Franke GmbH verurteilt Diskriminierungen oder Belästigungen gleich welcher Art.
3. Interessenskonflikte
Franke GmbH erwartet von ihren Mitarbeitern Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Handlungsweisen, bei denen Geschäfte mit unlauteren Mitteln erfolgen, werden nicht toleriert.
Sämtliche Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden, in denen ihre persönlichen oder finanziellen Interessen mit denen der Franke GmbH in Konflikt geraten. So darf kein Mitarbeiter Vorteile annehmen, von denen bei vernünftiger Betrachtungsweise davon auszugehen ist, dass sie geschäftliche Entscheidungen oder Transaktionen beeinflussen könnten.
Mitarbeiter dürfen sich aufgrund ihrer Position in der Firma keinen Zugang zu vertraulichen Informationen oder andere Vorteile verschaffen. Alle Mitarbeiter haben die Pflicht, die legitimen Interessen der Franke GmbH soweit wie möglich zu fördern.
4. Sichere Arbeitsbedingungen
Sämtliche Mitarbeiter der Franke GmbH haben für ein sicheres und gesundes Umfeld Sorge zu tragen. Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten.
Arbeitsplätze, Werkzeuge und Betriebsmittel entsprechen den geltenden Standards und werden regelmäßig überprüft.
5. Umgang mit Vermögenswerten
Alle Mitarbeiter der Franke GmbH sind für den ordnungsgemäßen und schonenden Umgang mit dem Eigentum des Unternehmens verantwortlich. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, das Eigentum der Franke GmbH gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch, Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung zu schützen.
Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, seinen Vorgesetzten unverzüglich über davon abweichende Situationen zu informieren.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
Ein Großteil der geschäftlichen Informationen der Franke GmbH ist vertraulich oder rechtlich geschützt, so dass eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht. Dies gilt nicht, wenn eine Veröffentlichung der Informationen genehmigt wurde oder aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen zwingend ist.
Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich insbesondere auf geistiges Eigentum. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Patente, Marken und Urheberrechte, aber auch Geschäfts- und Marketingpläne, Entwürfe, Geschäftspapiere und alle sonstigen nicht veröffentlichten finanziellen Daten und Berichte.